Allgemeine Geschäftsbedingungen
Maries Garten – Gästezimmer an der Schwentine
(private Zimmervermietung, Wakendorfer Str.53 in 24211 Preetz)
Sehr verehrter Gast,
die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB mit Ihrer Buchung anerkennen.
§ 1 - Abschluss des Vertrages
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Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn die Gästezimmer / Gästewohnung bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt werden.
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Die Buchung im Voraus kann mündlich oder schriftlich (auch per Email) erfolgen. Als vereinbart gilt, was auf der Reservierungsbestätigung festgehalten wurde. Diese wird, sofern zeitlich möglich, in schriftlicher Form (vorzugsweise per Email) dem Gast zugesandt.
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Der buchende Gast haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.
§ 2 - Leistungen, Preise und Bezahlung
- Der Vermieter verpflichtet sich, die vom Gast gebuchten Gästezimmer / Gästewohnung bereitzuhalten, und die vereinbarte Leistung zu erbringen. Die Nichtbereitstellung der gebuchten Gästezimmer / Gästewohnung begründet eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Vermieter.
- Die vereinbarten Preise schließen alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten sowie die Endreinigungskosten ein.
- Mit Abschluss des Vertrages kann eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises verlangt werden. Die Aufforderung erfolgt ggf. auf der Reservierungsbestätigung. Erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Reservierungsbestätigung, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (siehe §5.1.).
- Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung des Restbetrags (bei kurzfristiger Anmietung des Gesamtbetrags) in bar gegen Rechnung bei Anreise oder nach vorheriger Absprache am Abreisetag.
- Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Banküberweisung getroffen wurde, hat der buchende Gast die Rechnung spätestens 8 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen.
§ 3 - An- und Abreise
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Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, stehen die Gästezimmer / Gästewohnung dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Die Gästezimmer / Gästewohnung müssen bis spätestens 20:00 Uhr oder nach Absprache bezogen werden.
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Eine frühere An- bzw. spätere Abreise ist nach Absprache möglich, sofern keine unmittelbar Vor- bzw. Nachbelegung der Gästezimmer / Gästewohnung am gleichen Tag vorliegt.
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Die Belegung der Gästezimmer / Gästewohnung kann nur durch die angemeldeten Personen erfolgen. Bei Ankunft wird ggf. um Vorlage des Personalausweises gebeten.
§ 4 - Rücktritt des Gastes (Abbestellung/Stornierung)
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Jeglicher Rücktritt muss in schriftlicher Form (auch per email) erfolgen.
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Bei einem Rücktritt des Gastes vor Vertragsbeginn werden folgende Stornierungsgebühren dem Gast in Rechnung gestellt, sofern eine erneute Vermietung der Gästezimmer / Gästewohnung nicht mehr möglich ist:
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ab 2 Wochen vor Vertragsbeginn 20% des vereinbarten Preises
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ab 1 Woche vor Vertragsbeginn 40% des vereinbarten Preises
- bei Nichtantritt ohne Mitteilung 100% des vereinbarten Preises
- Als Berechnungsgrundlage des Zeitraums gilt der Tag, an dem der Rücktritt beim Vermieter eingegangen ist.
- Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommenen Gästezimmer bzw. Gästewohnung anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
§ 5 - Rücktritt des Vermieters
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Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der in §2.3 genannten Frist geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
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Der Vermieter ist zum Rücktritt berechtigt, wenn höhere Gewalt oder vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
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Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund die Buchung (auch nach Bezug der Gästezimmer / Gästewohnung) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ggf. in Ausübung seines Hausrechts den Gast / die Gäste des Hauses zu verweisen, falls:
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die Gästezimmer / Gästewohnung unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
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begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass
die Inanspruchnahme der Gästezimmer / Gästewohnung den reibungslosen Geschäftsbetrieb behindert;
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das Wohlbefinden oder die Sicherheit anderer Gäste oder Bewohner des Hauses gefährdet ist;
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das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit beeinträchtigen wird, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;
- Der Gast ist von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollten die oben genannte Tatsachen eintreten oder sich anbahnen.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Eine ggf. geleistete Vorauszahlung wird dem buchenden Gast erstattet.
§ 6 - Haftung
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Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
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Weisen die gemieteten Gästezimmer / Gästewohnung einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, haben die Gäste dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Bei Kenntnis wird der Vermieter daraufhin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Die Gäste sind verpflichtet, das ihnen Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
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Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht.
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Die Gäste sind verpflichtet, einen von ihnen verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.
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Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haften die Gäste zu 100%.
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Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Vermieter.
§ 7 - Haftung und Pflichten des Mieters
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Der Mieter haftet für die Dauer der Vermietung für Schäden an den Gästezimmern / der Gästewohnung, wenn diese durch ihn verschuldet wurden. Er haftet auch für alle anderen Reiseteilnehmer, die ihn begleiten oder Gäste, die ihn in den Gästezimmern / der Gästewohnung besuchen.
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Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu nutzen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht auf die anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen.
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Das Rauchen in den Gästezimmern / der Gästewohnung, auch aus den geöffneten Fenstern heraus, ist ausdrücklich untersagt.
§ 8 - Internetzugang / Internetnutzung
- Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes einen Internetzugang per wlan zur Verfügung.
- Die für den Internetzugang aktuell benötigten Zugangsdaten (Passwort etc.) sind in den Gästezimmern/
der Gästewohnung ausgelegt.
- Der Mieter wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen und akzeptiert, dass er über den bereitgestellten
Internetzugang keine urheberrechtlich geschützten Werke (Filme, Musik, Bilder etc.) downloaden bzw. zum Upload (z.B. über sog. Tauschbörsen) anbieten darf.
- Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass seine Online-Zeiten im Routerprotokoll festgehalten werden. Weitere Daten über die Internetnutzung werden nicht gespeichert.
§ 9 - Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen der Reservierung oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich
(auch per email) erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
- Es gilt deutsches Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Gesetzesänderungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
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